Teilnahmebedingungen – Referral-Programm (B2B)

1. Geltungsbereich und Zweck

(1)Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Referral-Programm der Byrd GmbH, Albert-Einstein-Straße 6, 76829 Landau (nachfolgend „Unternehmen“).

(2)Das Referral-Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(3)Das Referral-Programm ermöglicht es teilnehmenden Unternehmern (nachfolgend „Vermittler“), potenzielle Geschäftskunden an das Unternehmen zu vermitteln und hierfür unter den nachfolgenden Voraussetzungen eine erfolgsabhängige Vergütung zu erhalten.

2. Teilnahmeberechtigung und Zustandekommen des Teilnahmeverhältnisses

(1)Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Teilnahmeverhältnisses in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(2)Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Das Unternehmen entscheidet nach freiem Ermessen über die Zulassung zum Referral-Programm.

(3)Ein Teilnahmeverhältnis kommt erst zustande, wenn

–das Unternehmen die Teilnahme ausdrücklich oder konkludent freigibt (z. B. durch Bestätigung per E-Mail, Zurverfügungstellung von Programminformationen oder Entgegennahme eines Leads) und

– der Vermittler einen Lead unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen einreicht.

(4) Die bloße Kenntnisnahme dieser Teilnahmebedingungen begründet kein Teilnahmeverhältnis.

3. Kein Maklervertrag

(1) Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass das Referral-Programm keinen Maklervertrag im Sinne der §§ 652 ff. BGB begründet.

(2) Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen und nur dann, wenn der Abschluss eines Full-Service-Retainer-Vertrags kausal auf die Vermittlungstätigkeit des Vermittlers zurückzuführen ist.

(3) Ein Anspruch auf Provision aufgrund eines bloßen Nachweises, einer Namensnennung oder einer lediglich mitursächlichen Mitwirkung besteht nicht.

4. Gegenstand der Vermittlung

(1) Vergütet werden ausschließlich solche vermittelten Kunden, die mit dem Unternehmen einen Full-Service-Retainer-Vertrag abschließen.

(2) Andere Vertragsarten, Projektverträge, Einzelleistungen oder Folgeaufträge sind nicht provisionsberechtigt.

(3) Kein Provisionsanspruch besteht insbesondere, wenn

– zwischen dem Unternehmen und dem vermittelten Kunden bereits vor der Vermittlung eine Geschäftsbeziehung bestand oder

– dem Unternehmen der Kunde bereits bekannt war (z. B. durch frühere Anfragen, Angebote oder Gespräche).

5. Einreichung von Leads

(1) Leads sind ausschließlich per E-Mail an referral@byrd-agency.com oder über ausdrücklich vom Unternehmen bereitgestellte Kanäle einzureichen.

(2) Die Lead-Einreichung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

– Name des potenziellen Kunden,

– Name eines Ansprechpartners,

– verfügbare Kontaktdaten,

– kurze Beschreibung des geschäftlichen Anknüpfungspunkts.

(3) Der Vermittler versichert, dass er in einem geschäftlichen Kontakt mit dem vermittelten Lead stand oder steht.

(4) Das Unternehmen ist berechtigt, unvollständige oder außerhalb der vorgesehenen Kanäle eingereichte Leads abzulehnen.

6. Provision

(1) Für jeden erfolgreich vermittelten Kunden erhält der Vermittler eine monatliche Provision in Höhe von 200,00 EUR netto.

(2) Die Provision wird ausschließlich für die Dauer eines aktiven Full-Service-Retainer-Vertrags gezahlt.

(3) Die Abrechnung und Auszahlung der Provision erfolgt monatlich jeweils zum 01. eines Kalendermonats und bezieht sich auf die im unmittelbar vorangegangenen Kalendermonat entstandenen Provisionsansprüche.

(4) Die Auszahlung der Provision erfolgt unbar auf ein vom Vermittler benanntes Bankkonto innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

(5) Erfolgt die Auszahlung auf ein außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gelegenes Bankkonto oder auf ein Konto, bei dem im Zusammenhang mit der Überweisung Bank-, Transfer- oder Wechselgebühren anfallen, ist das Unternehmen berechtigt, diese Gebühren vom auszuzahlenden Provisionsbetrag in Abzug zu bringen.

(6) Eine Erhöhung des Retainer- oder Leistungsumfangs des vermittelten Kunden begründet keinen Anspruch auf eine höhere Provision.

7. Voraussetzungen und Aussetzung der Provision

(1) Voraussetzung für die Provisionszahlung ist, dass der vermittelte Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Unternehmen nachkommt.

(2) Befindet sich der vermittelte Kunde zwei aufeinanderfolgende Monate oder länger im Zahlungsverzug, wird die Provisionszahlung für diesen Zeitraum ausgesetzt.

(3) Gleichen der vermittelte Kunde seine Zahlungsrückstände vollständig aus und kommt er anschließend seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen wieder regelmäßig nach, lebt der Anspruch des Vermittlers auf die für den Zeitraum des Zahlungsverzugs ausgesetzten Provisionen wieder auf und diese werden nachgezahlt.

8. Kontaktaufnahme mit Leads

(1) Der Vermittler stellt sicher, dass der potenzielle Kunde mit einer Kontaktaufnahme durch das Unternehmen einverstanden ist.

(2) Das Unternehmen entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und in welcher Weise eine Kontaktaufnahme erfolgt, sofern diese rechtlich zulässig ist.

(3) Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der Abschluss des Full-Service-Retainer-Vertrags kausal auf die Vermittlung zurückzuführen ist.

9. Pflichten des Vermittlers

(1) Der Vermittler verpflichtet sich, Leads ausschließlich über rechtmäßige und zulässige geschäftliche Methoden zu vermitteln.

(2) Untersagt sind insbesondere:

– unzulässige Kaltakquise oder Spam,

– irreführende oder unzutreffende Aussagen über Leistungen, Preise oder Erfolge des Unternehmens,

– die Nutzung von Marken, Namen oder Domains des Unternehmens ohne vorherige Zustimmung.

10. Datenschutz

(1) Der Vermittler sichert zu, dass die Übermittlung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt und insbesondere die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.

(2) Der Vermittler stellt das Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer datenschutz- oder wettbewerbswidrigen Datenübermittlung resultieren.

11. Keine Vertretungsbefugnis

Der Vermittler ist nicht berechtigt, das Unternehmen rechtsgeschäftlich zu vertreten oder Erklärungen mit Bindungswirkung im Namen des Unternehmens abzugeben.

12. Vertragsdauer, Änderungen und Beendigung

(1) Die Teilnahme am Referral-Programm ist unbefristet.

(2) Das Unternehmen ist berechtigt, das Referral-Programm oder diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder einzustellen. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.

(3) Mit Beendigung des jeweiligen Full-Service-Retainer-Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem vermittelten Kunden endet der Provisionsanspruch endgültig, unabhängig vom Beendigungsgrund.

13. Keine Übertragbarkeit

Rechte und Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen sind ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens nicht übertragbar.

14. Haftung

(1) Das Unternehmen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Köln.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.